
Trinkwasserhygiene & Legionellenschutz
Rechtssicherheit und Gesundheit für Ihre Immobilie
Die Qualität unseres Trinkwassers ist die Grundlage für Gesundheit und Lebensqualität. Für Vermieter, Hausverwaltungen und Betreiber von gewerblichen Immobilien bedeutet dies auch eine hohe gesetzliche Verantwortung: Gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss die Qualität des Wassers in der Gebäudetechnik lückenlos sichergestellt und dokumentiert werden.
Als inhabergeführter Ingenieurbetrieb für Gebäudetechnik verbindet die SHK Ruhr West GmbH akademisches Fachwissen mit handwerklicher Präzision. Wir sind Ihr verlässlicher Partner im Ruhrgebiet, um Haftungsrisiken zu minimieren und Ihre Trinkwasserinstallationen normgerecht zu schützen.
Unsere Leistungen im Überblick
Fachgerechter Einbau von Probenahmeventilen: Eine Legionellenprüfung durch ein Labor ist nur dann rechtsgültig, wenn die Probenahme an den systemisch relevanten und normkonformen Stellen erfolgt. Wir installieren spezielle, abflammbare Probenahmeventile fachgerecht am Speicheraustritt sowie am Zirkulationseintritt Ihrer Anlage.
Gefährdungsanalysen nach Grenzwertüberschreitung: Sollte bei einer Prüfung der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten werden, lassen wir Sie nicht allein. Wir führen herstellerunabhängige Gefährdungsanalysen durch, lokalisieren die genauen Ursachen in der Haustechnik und erstellen rechtssichere Sanierungskonzepte.
Systemische Sanierung & Optimierung: Von der thermischen Desinfektion über die präzise Einregulierung von Zirkulationsanlagen bis hin zum fachgerechten Rückbau von alten Totleitungen – wir bringen Ihre gesamte Warmwasser- und Anlagentechnik schnell und dauerhaft auf den neuesten Stand der Technik.
Wann besteht für Sie eine gesetzliche Untersuchungspflicht?
Eine regelmäßige, systematische Untersuchung auf Legionellen ist für Eigentümer und Betreiber zwingend verpflichtend, wenn:
Eine großtechnische Anlage zur Trinkwassererwärmung installiert ist (Speicherinhalt > 400 Liter und/oder ein Inhalt von mehr als 3 Litern in der Rohrleitung zwischen dem Abgang des Warmwasserbereiters und der am weitesten entfernten Entnahmestelle).
Das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird (z. B. bei der Vermietung von Mehrfamilienhäusern, in Gewerbeobjekten oder Hotels).
Anlagen vorhanden sind, in denen es zu einer Aerosolbildung (Zerstäubung des Wassers, z. B. in Duschen) kommt.
Ihr Ingenieur-Vorsprung im Ruhrgebiet
Trinkwasserhygiene ist keine reine Montageaufgabe, sondern erfordert ein tiefes Verständnis von Bauphysik, Thermodynamik und hydraulischen Zusammenhängen. Wir planen und koordinieren Ihre Maßnahmen ganzheitlich, damit Ihre Objekte nicht nur rechtssicher geschützt, sondern auch energetisch optimal eingestellt sind.
Schützen Sie Ihre Mieter und sichern Sie sich rechtlich ab.


